Generalvollmacht Vorsorge treffen, wenn man selbst nicht mehr handeln kann
Eine General- und Vorsorgevollmacht wird für den Fall empfohlen, dass jemand wegen fehlender Geschäftsfähigkeit, beispielsweise wegen eines Schlaganfalls oder Demenz, nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu erledigen. 13.12.2021