Kommentar zum LBBW-Prozess Freispruch zweiter Klasse
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen ehemalige LBBW-Manager sind geplatzt. Das Bilanzrecht taugt nun einmal nicht, Straftaten zu belegen, meint StZ-Wirtschaftsressortleiterr Michael Heller. 24.04.2014