Urteil in Karlsruhe Verschärftes „Kuttenverbot“ für Rocker bestätigt
Schlechte Nachrichten für Hells Angels, Bandidos und andere Rockerclubs, bei denen kriminelle Ortsgruppen verboten sind. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass das Verbot des öffentlichen Tragens ihrer Abzeichen für alle verfassungsmäßig ist. 14.08.2020