Vorstoß zur DNA-Analyse Ermittler hoffen auf das Erbgut
Nur Identität und Geschlecht dürfen Ermittler aus dem Erbgut herauslesen. Dabei kann dieses viel mehr verraten: die Farbe von Haut, Haaren und Augen – und sogar die Herkunft. Nun soll mehr von dem, was möglich ist, auch erlaubt werden. 02.12.2016