Bundesländer dürfen auch eigene Steuern erheben – in kleinem Umfang; die Biersteuer ist zum Beispiel so eine Ländersteuer. Sie bringt dem Fiskus aber kaum etwas ein, in Baden-Württemberg schon gar nicht. Woran liegt’s – am Trollinger?

Stuttgart - Dass in Bayern mehr Bier getrunken wird als in Baden-Württemberg, wundert einen nicht. Aber dass die Bajuwaren in der Disziplin von den Sachsen und den Saarländern geschlagen werden, hätte man kaum zu glauben gewagt. Und erst die bremischen Hanseaten . . .

 

Es gibt einen untrüglichen Beweis für diese Beobachtung, und das ist die Biersteuerbilanz. 2014 waren dafür in Bayern pro Kopf 12,30 Euro fällig, in Sachsen aber 16,68, im Saarland 17,54 und in Bremen 26,07 Euro. Dagegen nehmen sich die 3,97 Euro, die jeder Baden-Württemberger rechnerisch Biersteuer bezahlt hat, kläglich aus. Ist das dem Trollinger geschuldet?

Unterschiedliche Steuersätze

Man weiß es nicht. Den Blick auf die Biersteuer haben die Finanzwächter vom Internetportal Haushaltssteuerung.de riskiert – im Zusammenhang mit einer Analyse der Landessteuern. Die Biersteuer ist nämlich eine solche. Sie wird in Landeshoheit festgesetzt, und das ist dann wohl auch ein Teil der Erklärung: die Steuersätze können unterschiedlich sein, ein Weizenbier sich in Bremen für den Fiskus mehr lohnen als in Straubing und erst recht in Albstadt.

Dabei spielt die Biersteuer ohnehin eine lächerlich geringe Rolle bei den Landessteuern. Wie bereits erwähnt: in Baden-Württemberg werden pro Kopf 3,97 Euro durch den Verzehr gehopfter Kaltschale in die Landeskasse gespült. Insgesamt kommen dort pro Einwohner aber 236,04 Euro an Landessteuern zusammen. Den weitaus größten Anteil an den Landessteuern macht die Grunderwerbsteuer aus – und zwar überall, in allen Ländern. Im Südwesten sind es den Haushaltsbloggern zufolge 127,80 pro Nase. Man erinnert sich: Grün-Rot hatte den Steuersatz recht flott nach dem Regierungsantritt erhöht, um Ausgaben für die Kleinkindbetreuung finanzieren zu können.

Grunderwerbsteuer bringt mehr

Damit hat sich das Land im Länderranking auch nach oben katapultiert. Es liegt aber keineswegs an der Spitze, sondern auf Platz 6. Bayern liegt mit 113,07 Euro pro Kopf Grunderwerbsteuereinnahmen noch drunter, Schleswig-Holstein (152,15) und Hessen (162,09) aber ordentlich drüber. Darüber hinaus spielen die drei Stadtstaaten noch mehr ein. Dort ist offenbar der Quadratmeter noch teurer als im Südwesten, was sich dann auch für die Grunderwerbsteuerzahler negativ auswirkt.

Lohnsteuer macht den Löwenanteil aus

Die Erbschaftsteuer ist die zweitgrößte Quelle der Ländersteuern. Im Land brachte sie 2014 pro Einwohner 79,76 Euro. Die Bandbreite unter den Ländern ist hier gigantisch, sie reicht von 165 Euro in Bayern bis 5,51 in Thüringen. In den ostdeutschen Ländern spielt sogar die Lotteriesteuer eine größere Rolle als die Erbschaftsteuer. Sie bringt den Ländern zwischen 12,65 und 35,09 Euro je Einwohner ein.

Thüringen ist das Land mit den relativ niedrigsten Landessteuereinnahmen. Pro Einwohner werden dort nur 86,15 Euro fällig, im vergleichbaren Flächenland Hessen sind es 299,21. Im Land besagte 236,04 Euro. Da ist es aber nur ein schwacher Trost, wenn man feststellen muss, dass die Landessteuern wiederum einen lächerlich geringen Anteil am Gesamtsteueraufkommen der Länder ausmachen. Bei den 13 Flächenländern sind es gerade mal 6,8 Prozent. Die Hessen schaffen mit 10,0 Prozent die höchste Quote. Thüringen hat mit 2,4 Prozent am wenigsten. Der Anteil der Länder an der Einkommen- und der Lohnsteuer sowie an der Umsatzsteuer bringt doch beträchtlich mehr ein.