Vor der Aufnahme in den Staatsdienst sollen angehende Beamte auf Verfassungstreue überprüft werden. Zwei Oppositionsfraktionen warnen aus unterschiedlichen Gründen davor.

Brandenburg hat ein Gesetz zum Schutz des Berufsbeamtentums vor Verfassungsgegnern beschlossen. Das Gesetz wurde am Freitag im Landtag mit den Stimmen der drei Regierungsfraktionen SPD, CDU und Grünen mehrheitlich angenommen. Es verpflichtet Behörden vor der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst zu Regelabfragen beim Verfassungsschutz.

 

Dadurch soll geklärt werden, ob Erkenntnisse vorliegen, die am Eintreten der Kandidatinnen und Kandidaten für die freiheitlich demokratische Grundordnung zweifeln lassen. Es würden nur Erkenntnisse mitgeteilt, die ohne Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erhoben wurden, heißt es im Gesetz unter Anspielung auf den Einsatz von V-Leuten. Bei Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte gilt die neue Regel ausschließlich für Fälle, in denen der Verdacht einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht besteht.

Gesetz soll Beamtentum vor Extremisten schützen

Die Änderungen im Landesbeamten- und im Landesdisziplinargesetz stellten einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Datenschutz dar. Dieser sei jedoch „zulässig, gerechtfertigt und angemessen“, heißt es in dem Gesetz weiter.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) verteidigte die Neuerung gegen Kritik der Linken und der AfD. Es sei keine „schlechte Neuauflage des Radikalenerlasses“ von 1972, auf dessen Grundlage Bewerberinnen und Bewerber sowie Beschäftigte des öffentlichen Dienstes auf ihre Verfassungstreue hin überprüft wurden. Das Gesetz werde das Beamtentum vor Extremisten „jeglicher Couleur“ schützen. Es gelte auch für Richter und Staatsanwälte.