Die Arbeitsgemeinschaft der Redaktionsausschüsse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordert die Länderparlamente dazu auf, der vorgeschlagenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags zuzustimmen. Die Hintergründe.

Die Arbeitsgemeinschaft der Redaktionsausschüsse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Agra) hat die Länderparlamente dazu aufgefordert, der vorgeschlagenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags zuzustimmen. Sie sei „entsetzt über den angekündigten bewussten Verfassungsbruch durch Teile der Politik“, teilte die Agra am Freitag mit. Aktuell würden mehrere Ministerpräsidenten und führende Politiker das Verfahren der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) infrage stellen. Am Mittwoch hatte Sachsens Medienminister Oliver Schenk (CDU) erklärt, dass es keine Beitragserhöhung zum 1. Januar 2025 geben werde.

 

„Da muss man sich mal ehrlich machen, das ist völlig ausgeschlossen, das wird nicht kommen“, sagte Schenk auf den Medientagen Mitteldeutschland in Leipzig. Zugleich warnte er die öffentlich-rechtlichen Sender vor einem erneuten Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) teilte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit, dass man sich in der Demokratie auf rechtssichere Verfahren verlassen können müsse. „Wir befinden uns aktuell mit der KEF-Empfehlung in der dritten Stufe des Beitragsfestsetzungsverfahrens. Parallel arbeiten wir in einem straffen Zeitplan am Reformstaatsvertrag, der im Oktober vorliegen soll“, sagte Raab. Deshalb brauche es „eine zeitliche Elastizität“.

„Erosion journalistischer Qualität“ befürchtet

Die KEF hatte im Februar empfohlen, den Rundfunkbeitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro anzuheben. Mehrere Länder sind gegen eine Erhöhung. Staatsverträge mit Beitragsänderungen müssen nach der Unterzeichnung durch die Länderchefs von allen Landesparlamenten gebilligt werden. Von den KEF-Empfehlungen können sie dabei nur in Ausnahmefällen abweichen. Entschieden sich Länder zu einer Blockade der Beitragserhöhung, gefährde das „die Freiheit unserer journalistischen Berichterstattung“, heißt es in der Mitteilung der Agra.

Das KEF-Verfahren solle eine ausreichende Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen sicherstellen und sei mehrfach vom Verfassungsgericht bestätigt worden. „Wir als redaktionell Mitarbeitende wollen verlässliches und hochwertiges Programm für alle machen“, hieß es weiter. Zugleich müssten der digitalen Wandel weiter vorangetrieben und Angebote für junge Menschen attraktiv gemacht werden. „Dafür brauchen wir Mittel für Recherche, hintergründige Berichterstattung und die Entwicklung neuer Formate auch im Digitalen.“ Durch Sparmaßnahmen und nicht an die Inflation angepasste Finanzierung drohe aber eine „Erosion journalistischer Qualität“.