Seit Jahren streitet der türkisch-muslimische Verein VKBI mit der Stadt Leinfelden-Echterdingen über den Bau einer Moschee. Jetzt sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. So schätzt ein Staatsrechtler die Erfolgschancen ein.

Im Moschee-Streit mit der Stadt Leinfelden-Echterdingen bemüht der Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) das Verfassungsgericht. Doch Hans Markus Heimann sieht in diesem Fall die Religionsfreiheit nicht verletzt. Angesichts der wachsenden religiösen Vielfalt empfiehlt der Staatsrechtler dem Staat mehr Distanz zur Religion.