Die juristische Auseinandersetzung um die Moschee in Oberaichen geht weiter. Die Muslime legen Verfassungsbeschwerde ein und suchen dennoch das Gespräch mit der Stadtverwaltung von Leinfelden-Echterdingen.

Wer gedacht hat, dass der sogenannte Moscheestreit zwischen der Stadt Leinfelden-Echterdingen und dem muslimischen Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) mit dem Urteil, dass der fünfte Zivilsenat des Bundesgerichtshof vor einem Monat verkündet hat, beendet ist, der hat sich geirrt. Denn der religiöse Verein hat sich nun tatsächlich entschieden, gegen das BGH-Urteil Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.