Der erste Hauptverhandlungstag im Prozess gegen Björn Höcke begann mit deutlichen Verzögerungen. Erst nachdem über mehrere Anträge entschieden wurde, konnte die Anklage verlesen werden.

Nach deutlichen Verzögerungen im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke kann weiterverhandelt werden. Mehr als drei Stunden nach offiziellem Beginn der Verhandlung erklärte der Vorsitzende Richter, dass die von der Verteidigung gestellten Anträge abgelehnt werden. Höckes Rechtsanwälte hatten unter anderem gefordert, dass die Verhandlung per Tonaufnahme dokumentiert wird und dass das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden soll, ob das Landgericht in Halle für den Prozess zuständig ist.

 

Einzigartiges Vorgehen vor Gericht

Die Unterbrechungen durch die Verteidigung fanden noch vor Verlesung der Anklage statt. Die Staatsanwaltschaft brachte ihren Ärger über das Vorgehen der Verteidiger zum Ausdruck. So etwas habe er noch nie erlebt, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch sagte, es sei denkbar, dass die Verhandlung in Halle auch dann fortgeführt werde, wenn dem Antrag stattgegeben werde, dass das Bundesverfassungsgericht über die Zuständigkeit entscheiden soll.

Dem Thüringer AfD-Chef Höcke wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Konkret geht es um eine Rede, in der der 52-Jährige eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben soll. Höcke hatte seine Wortwahl kurz vor Beginn des Prozesses verteidigt. Das Strafmaß liegt zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.