Der Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte für Asylbewerber steht nichts mehr im Weg. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Regelung am Freitag zu.

Die gesetzliche Grundlage für die geplante flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge hat die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu. Dort wird die Bezahlkarte künftig ausdrücklich erwähnt und festgelegt, dass Sozialleistungen vorrangig per Karte statt bar ausgezahlt werden sollen.

 

Alle Bundesländer planen die Einführung der Bezahlkarte, um Bargeldauszahlungen an Flüchtlinge beschränken und Geldüberweisungen in die Herkunftsländer verhindern zu können. Zudem wollen sie damit Verwaltungsaufwand beschränken. Wie sie die Bezahlkarte genau ausgestalten, liegt dabei in ihrer Hand. Voraussichtlich wird die Praxis je nach Bundesland etwas unterschiedlich sein.

Höhe der Asylbewerberleistungen ändert sich nicht

Die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes erfolgte auf Wunsch der Länder. Auf Bundesebene wurde um die Regelung lange gerungen, weil befürchtet wurde, dass ein restriktiver Gebrauch der Karte durch die Länder Probleme bei der Integration schafft. Das Gesetz legt nun fest, dass notwendige Bedürfnisse, die nicht durch die Bezahlkarte gedeckt werden können, künftig auch in Form von Bargeld erbracht werden müssen. Das gilt für Bereiche, in denen nur Zahlungen in bar möglich oder üblich sind, etwa beim Schulessen, bei Klassenfahrten, im Bus oder auf Second-Hand-Märkten.

Die thüringische Justizministerin Doreen Denstädt (Grüne) sagte im Bundesrat, es müsse das Ziel sein, den Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe und ein eigenständiges Leben zu sichern. Die Einführung der Bezahlkarte dürfe dem nicht entgegenstehen.

Die Höhe der Asylbewerberleistungen, die unterhalb des Bürgergelds liegen, ändert sich nicht. Alleinstehende Flüchtlinge erhalten derzeit 460 Euro im Monat, 413 Euro, wenn sie in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind.