Um Politiker und Wahlkämpfer besser zu schützen, halten es die Innenminister von Bund und Ländern für sinnvoll, das Strafrecht zu verschärfen.

Die Innenminister von Bund und Ländern plädieren für eine Verschärfung des Strafrechts bei verbalen und tätlichen Angriffen auf Politiker. Solche Bedrohungen und Nötigungen müssten stärker erfasst werden, weil sie eine besonders schädliche Wirkung auf die Demokratie hätten, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Michael Stübgen (CDU), am Dienstagabend. Eine entsprechende Bundesratsinitiative liege dem Bundestag seit Ende vergangenen Jahres vor.

 

Diese Entwicklung komme nicht von ungefähr, so Stübgen weiter. Lüge und Hetze in den sozialen Medien seien Bestandteil von Debatten geworden. Sie vergifteten das Klima und machten Angst. Der wehrhafte Staat müsse zeigen, dass ein solches Verhalten nicht tolerierbar sei.

Bundesinnenminister Nancy Faeser (SPD) erklärte, sie werde zügig mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) über eine mögliche Strafverschärfung beraten. „Wir brauchen ein deutliches Stoppsignal und eine Rückkehr zu einer Kultur des Respekts“, so Faeser. Zudem seien schnelle Verfahren der Justiz notwendig.

Das Land Sachsen hatte am Dienstag vorgeschlagen, einen neuen Straftatbestand einzuführen. Er soll das „politische Stalking“ von Amts- und Mandatsträgern unter Strafe stellen. Die Staatsregierung in Dresden hatte beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen. Es gehe dabei um Übergriffe im privaten Bereich, etwa wenn Bürgermeister so lange bedroht würden, bis sie zurückträten.