Grüne, CDU, SPD und FDP haben sich zusammengeschlossen, um einen AfD-Kandidaten als Richter zu verhindern. Das will die Partei sich nicht bieten lassen.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Die AfD-Fraktion im Landtag klagt gegen die Wahl von Rami Suliman zum Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes. Grüne, CDU, SPD und FDP hatten am Dienstag gemeinsam den Vorsitzenden der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden für den Posten nominiert und am Mittwoch gewählt. Suliman soll auf Sabine Reger folgen, die im Januar gestorben war. Reger war auf Vorschlag der AfD als Laienrichterin an das Gericht gewählt worden. Nun hatte die AfD Thomas Hartung nominiert.

 

AfD sieht Verfassungsrecht verletzt

Mit dieser Wahl würden ein verfassungsrechtliches Statusrecht und insbesondere Minderheitenrechte verletzt, sagt der AfD-Abgeordnete Daniel Lindenschmid. Seine Fraktion habe „eindeutig“ das Vorschlagsrecht gehabt. Der Wahlvorschlag der anderen Fraktionen sei „rechtlich nicht haltbar“ und die Personalentscheidung unzulässig.

Vertreter der anderen Parteien stellen sich auf den Standpunkt, dass die AfD ihr Vorschlagsrecht hat ausüben können – aber keinen Anspruch darauf hat, dass der Vorschlag auch angenommen wird. Wer Recht hat wird das Landesverfassungsgericht entscheiden müssen – eben das Gericht, um dessen Besetzung nun gestritten wird.