Ein Mann rettet vier Menschen aus Autos, die wenig später brennen. Dabei verletzt er sich. Wer hilft, wie es die Pflicht ist, wird von der Auto-Haftpflicht und der Unfallversicherung geschützt.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Zwei Tage nach dem schweren Verkehrsunfall bei Neckartenzlingen rätselt die Polizei weiterhin über die Ursache: Der mutmaßliche Verursacher war auf der Bundesstraße bei Neckartenzlingen (Kreis Esslingen) in den Gegenverkehr geraten. Der 61-jährige Autofahrer kam bei dem Unfall ums Leben.

 

Ein 27-jähriger Ersthelfer, der mehrere Personen nach dem Zusammenstoß aus den Fahrzeugen geholt hatte, wurde – anders als zunächst gemeldet – nicht schwer verletzt. Er habe bei dem Unfall und beim Helfen lediglich leichte Verletzungen erlitten und sei zur Beobachtung in ein Krankenhaus gebracht worden, sagte ein Sprecher der Polizei. Mehr würde zu seinem Zustand auch nicht bekannt gegeben. In Polizeimeldungen, die direkt nach einem Unfall herausgegeben werden, werden Personen als schwer verletzt eingeordnet, die für eine Nacht ins Krankenhaus müssen.

Die Autos gehen kurz nach der Rettung in Flammen auf

Was der Mann getan hat, wird im Internet als Heldentat gefeiert: Sein Wagen war mit dem des Unfallverursachers am Heck zusammengestoßen und herumgeschleudert worden. Der 27-Jährige stieg danach aus und eilte zu den ineinander verkeilten Fahrzeugen, ein als Wohnmobil genutzter Ford Transit und der VW des 61-Jährigen. Er holte die Insassen heraus. In dem VW saß außer dem 61-jährigen Fahrer noch dessen sechs Jahre alte Enkeltochter. Im Wohnmobil war eine 40-jährige Frau mit ihren eineinhalb und drei Jahre alten Kindern. Die Autos standen wenig später in Flammen.

Für die Polizei ist dieses Verhalten zwar lobenswert, aber eigentlich normal: Denn im Paragraf 34 der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass Verkehrsteilnehmer bei Unfällen Erste Hilfe leisten müssen. Tun sie es nicht, kann das als unterlassene Hilfeleistung bestraft werden. Dann stellt sich noch die Versicherungsfrage: Was ist, wenn man sich beim Helfen verletzt? „Dann zahlt die Versicherung des Halters“, erläutert der ADAC-Sprecher Reimund Elbe. Das oberste Gebot sei, die Unfallstelle abzusichern, bevor man eingreife: „Zu oft werden Ersthelfer verletzt, weil sie übersehen werden“, betont Elbe. Wer beim Helfen „nach bestem Wissen und Gewissen“ handele und dennoch Fehler mache, durch die jemand verletzt werde oder ein Fahrzeug beschädigt werde, der werde weder straf- noch zivilrechtlich belangt.