Die Krankschreibung per Telefon ist praktisch, allerdings nicht unbegrenzt möglich. Alles Wichtige zur Dauer und den weiteren Voraussetzungen finden Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die telefonische Krankschreibung darf für maximal 5 Kalendertage vom Arzt ausgestellt werden. Eine Folgebescheinigung per Telefon ist nicht möglich. Sollte der Patient auch nach den 5 Tagen noch krank sein, muss er für die erneute Krankschreibung persönlich zur Untersuchung beim Arzt gehen.

 

Beispiel: Angenommen, ein Arbeitnehmer fühlt sich am Montagmorgen krank. Er ruft direkt bei seinem Hausarzt an. Dieser kann ihn nun bis einschließlich Freitag krankschreiben. Sollte sich im Laufe der Woche abzeichnen, dass die Krankheit bis Freitag nicht auskuriert ist, muss er persönlich beim Arzt vorbeigehen, um eine Folgebescheinigung zu holen.

Voraussetzungen für telefonische Krankschreibung

Die telefonische Krankschreibung ist an einige Bedingungen geknüpft, die erfüllt sein müssen. Denn nicht in jedem Fall reicht die Konsultation am Telefon aus, um die Arbeitsunfähigkeit bestätigen zu können. Die folgenden Voraussetzungen müssen daher erfüllt sein:

  • Der Patient muss persönlich bekannt sein
  • Er muss sich am Telefon verifizieren
  • Videosprechstunde aus technischen oder persönlichen Gründen nicht möglich
  • Krankheit darf keine schweren Symptome hervorrufen
  • Arzt entscheidet, ob persönliche Untersuchung notwendig

Ab wann braucht man eine Krankschreibung?

Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber bereits ab dem ersten Krankheitstag mitteilen, dass sie arbeitsunfähig sind und wie lange die Krankheit voraussichtlich andauert. Ab dem vierten Kalendertag muss dann gemäß § 5 Abs. 1 EntgFG ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Arbeitgeber können von dieser Regelung jedoch abweichen und bereits früher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Arbeitnehmer sollten einen Blick in ihren Arbeitsvertrag werfen, um zu prüfen, ab wann ein Attest vorgelegt werden muss. Ist dort nichts geregelt, gilt die gesetzliche Frist.