Der Rechtsstreit zwischen AfD und Bundesverfassungsschutz ist nach dem Münsteraner Urteil nicht beendet. Die AfD will die nächst höhere Instanz anrufen.

Nach dem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zur Einstufung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall hat die AfD angekündigt, den Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu tragen. „Wir werden selbstverständlich die nächste Instanz anrufen“, sagte AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch am Montag laut einer Mitteilung der Partei. Das Gericht in Münster hatte in seinem Urteil keine Revision zugelassen. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

 

AfD-Vize Peter Boehringer kritisierte mit Blick auf das Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. „Hunderten Beweisanträgen nicht nachzugehen grenzt an Arbeitsverweigerung wie schon in der Vorinstanz, was ja gerade der Hauptgrund für die Revision gewesen war.“

Verfassungsschutz darf AfD weiterhin beobachten

Das OVG hatte zuvor ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt. Demnach hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Der Inlandsgeheimdienst darf damit auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.