Aktuelle Zahlen der Bundesregierung zeigen: Deutschland profitiert trotz schwieriger Rechtsverhältnisse vom Dublin-System. Aber nur ein Bruchteil der Flüchtlinge, für deren Asylverfahren eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig wäre, wird tatsächlich abgeschoben.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Die Dublin-Regeln führen zu einer unfreiwilligen Art von Asyltourismus in Europa: Jahr für Jahr werden zigtausende Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union verschoben. Zahlen 2018 belegen: Deutschland profitiert davon überwiegend. Das ist im Antwortschreiben der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag nachzulesen.

 

Nur ein kleiner Teil der Flüchtlinge, für deren Asylverfahren nach deutscher Lesart eigentlich andere EU-Länder zuständig wären, werden aber tatsächlich dorthin abgeschoben. Eine vierstellige Zahl muss die Bundesrepublik wegen Dublin-Vorschriften aus dem EU-Ausland übernehmen.

Ein Viertel der Asylbewerber ist schon anderswo registriert

Von Januar bis Mai des laufenden Jahres haben 68 368 Flüchtlinge erstmals einen Asylantrag in Deutschland gestellt (im kompletten Jahr 2017 waren es 198 317). Davon sollen 26 023 an einen anderen EU-Staat zurückgeschickt werden, da ihr Asylverfahren nach Rechtsauffassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) dort abgewickelt werden müsste. Nach den in Dublin vereinbarten Regeln des europäischen Asylsystems ist im Grundsatz jeweils der Staat für das Verfahren zuständig, in dem ein Flüchtling erstmals EU-Terrain betritt. Ausnahmen gibt es, wenn etwa Angehörige schon anderswo Aufnahme gefunden haben.

Von den 26 023 Asylbewerbern, wegen derer das Bamf ein Übernahmeersuchen an andere EU-Staaten gerichtet hat, waren in 17 307 Fällen die Fingerabdrücke dort schon erfasst: in der so genannten Eurodac-Datei. Ein Drittel dieser Personen soll nach Italien zurückgeschickt werden. Es folgen Frankreich (7,8 Prozent), Spanien (7,1) und Griechenland (6,6).

Von den 26 023 Übernahmeersuchen wurden nur 4092 tatsächlich vollzogen. Im Klartext: so viele Flüchtlinge wurden auch zurückgeschickt. Umgekehrt haben andere EU-Staaten 5789 Anträge gestellt, Asylbewerber nach Deutschland zu überstellen. In 1498 Fällen ist das auch erfolgt.

Das Bamf hat von Januar bis Mai 110 483 Asylbescheide erlassen. In 17 460 Fällen fühlt sich die Nürnberger Behörde nicht zuständig, weil das Verfahren anderswo in Europa erledigt werden müsste.