Bundesverfassungsgericht
Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig
dpa , veröffentlicht am 09.02.2010
Karlsruhe - Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen. Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV.
In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber zur Sicherung eines "menschenwürdigen Existenzminimums" feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht korrekt gewesen. Sie müsse nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. Damit waren die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen erfolgreich.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).
Alle Artikel anzeigen
Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).
Kommentare (19)
Anzeigen
Breuer Oskar,
10.02.2010
Hartz IV Sätze
Es gibt nur eine saubere Lösung: Hartz IV muss weg und durch eine andere, weniger ungerechte und nicht in eine Sackgasse führende Form der Sozialhilfe ersetzt werden. Nicht nur die Ereignisse der letzten Tage lassen gar keine andere Möglichkeit zu; aber sie haben endlich einmal die ganze Hilflosigkeit der Politik und der Gesellschaft mit dieser Fehlkonstruktion Hartz IV offenbart: unter anderem, weil offensichtlich kein Politiker vernünftig damit umgehen kann (kann‘s das sein: wenn mich etwas stört, was verfassungswidrig ist, dann ändere ich eben schnell das Grundgesetz?). Aber vor allem, weil dieses System auf falsche und getürkte Zahlen, Lügen und Falschinformationen seitens der Politik und der Ämter (und anderer Meinungsmacher, wie unsere „Wirtschaftsweisen“) und auf die Nichtbeachtung unserer Rechtsstaatsprinzipien fußt, gehört es endlich vom Tisch.
Einen Teil der Beweise für diese Tatsache hat die Stuttgarter Zeitung selbst mit ihren Agenda 2010-Berichten der letzten Tage geliefert; in der Tat ist alles noch viel ungerechter und schlimmer, als in diesen Artikeln beschrieben.
Oskar Breuer
Einen Teil der Beweise für diese Tatsache hat die Stuttgarter Zeitung selbst mit ihren Agenda 2010-Berichten der letzten Tage geliefert; in der Tat ist alles noch viel ungerechter und schlimmer, als in diesen Artikeln beschrieben.
Oskar Breuer
Weitere Artikel
Südamerika-Reise Neue Vorwürfe gegen Westerwelle
Missbrauchsfälle Bischöfe über Ministerin verärgert
Umstrittene Reisebegleitung Heikle Fragen an Westerwelle
Nur noch 41 Prozent Regierung im Umfragetief
Familie aus Baden-Württemberg US-Einwanderungsbehörde prüft
Kommentar Missbrauchsskandal Die Macht und die Gewalt
Missbrauchsfälle Politik prüft Verjährungsfristen
Nach Irak-Wahl Ministerpräsident Maliki vorn
SPD-Politikerin Hartz-IV-Empfänger sollen arbeiten
Bundestag Mangel an Beschäftigung
Alle Artikel anzeigen
Veranstaltungen
Finden Sie
Heute können Sie aus 490 Veranstaltungsterminen auswählen
StZ ePaper
Lesen Sie sich die Druckausgaben digital im Originallayout mit allen Bildern durch.
Für Abonnenten
Für Käufer
Hier können sie sich über Preise informieren, Abos abschließen oder Einzelexemplare kaufen.
Anzeige
Abonnement-Prämien
Werben Sie einen Freund als Abonnent der Stuttgarter Zeitung.
Für jede Empfehlung erhalten Sie eine Prämie aus unserem Shop.



