Was als Beinahe-Entführung bundesweit Aufsehen erregte, erwies sich als die Tat eines psychisch Kranken. Der 52-Jährige aus Böblingen kann deshalb nicht bestraft werden. Das Urteil, das nun am Landgericht fiel, hat dennoch Folgen für ihn.

Ich wollte nie einem Kind irgendetwas antun“ – das sagt der 52-jährige Beschuldigte am letzten Tag der Verhandlung am Stuttgarter Landgericht. Kinder, fügt er hinzu, müssten geschützt werden. Dieser Meinung sind auch die Richter der Zweiten Großen Strafkammer. In ihrem Urteil ordnen sie darum die weitere Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Der Beschuldigte habe vielleicht keinem Kind etwas antun wollen, in Realität sei aber genau dies geschehen, begründet der Richter Matthias Merz das Urteil.