Das Amtsgericht in Saarbrücken entscheidet auf nicht nachvollziehbare Weise. Ein Landgericht in Baden-Württemberg korrigiert die Kollegen.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Bei den „Fränkischen Nachrichten“ haben sie schon die Pressefreiheit in Gefahr gesehen. Das mag vielleicht ein wenig hoch gegriffen sein, aber sonderbar war die Angelegenheit schon, die am Karfreitag begann und an diesem Dienstag ein Ende fand. Am Karfreitagabend hatte bei der Zeitung in Bad Mergentheim noch jemand ins Fax geschaut. Das sind jene Maschinen, die kaum mehr jemand nutzt, außer Gerichten. Das Bereitschaftsgericht Saarbrücken zum Beispiel. Das hatte der Redaktion eine einstweilige Verfügung geschickt. Die Zeitung dürfe nicht mehr wie bisher über eine Verhandlung vor dem örtlichen Amtsgericht berichten. Dort ist ein Psychotherapeut angeklagt, Patienten sexuell belästigt zu haben.